Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen

Ab Rechnungsdatum 30 Tage netto. Bei Zahlungsverzug übergeben wir unsere Forderungen an den Inkasso-Dienst.

Wir behalten uns vor nur gegen Vorkasse zu liefern. Auslandskunden generell nur gegen Vorkasse.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wolfratshausen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Liefertermine

Es können verbindliche und unverbindliche Liefertermine oder Lieferfristen vereinbart werden. Sie sind schriftlich festzulegen. Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung. Bei Auftragsänderungen können die Liefertermine verschoben werden. Frühestens eine Woche nach vereinbartem Liefertermin oder Lieferfrist kann der Lieferant angemahnt werden.

Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen.

Höhere Gewalt oder beim Lieferanten oder dessen Vertragspartner eintretende Betriebsstörungen, die vorübergehend die rechtzeitige Lieferung verhindern, verändern die Liefertermine oder Lieferfristen um die Dauer der durch Umständen bedingten Leistungsstörungen.

Lieferung

Lieferungen erfolgen generell ab Werk, zuzüglich Verpackung + Transport. Wir liefern mit unserem Hausspediteur bzw. –paketdienst. Alle
gelieferten Waren über Fremdspeditonen werden generell mit Einwegpaletten geliefert und berechnet.

Gewährleistung

Gewährleistungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn bei Auftragsannahme die genauen Einsatzbedingungen bekannt waren und die gelieferte Ware zweckentsprechend eingesetzt wurde.


Technische Informationen und Empfehlungen des Lieferanten beruhen auf angemessener Prüfung und erfolgen außerhalb vertraglicher Verpflichtungen. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen.

Für gelieferte Waren die mit einem Material- oder Herstellungsfehler behaftet waren, wird für die Dauer von 6 Monaten ab Übergabe die Haftung übernommen. Die Gewährleistung erfolgt nach der Wahl des Lieferanten entweder durch kostenlose Nachbesserung des gelieferten Gegenstandes oder durch Ersatzlieferung.

Für weitergehende Ansprüche oder Rechte (Folgekosten oder Folgeschäden) wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies betrifft auch Ansprüche wegen Schäden, die an nicht gelieferten Erzeugnissen selbst oder Dritten gegenüber entstanden sind.

Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Ware ist bei Lieferung sofort auf sichtbare Mängel und der geforderten Maßhaltigkeit zu prüfen. Reklamationen diesbezüglich sind innerhalb 7 Tage anzuzeigen und ein ausreichendes Musterstück der reklamierten Ware ist unverzüglich an uns zur Prüfung zu senden. Sollte keine Proben der reklamierten Waren zur Verfügung gestellt werden, entfällt der Gewährleistungsanspruch.

Die Zuführfunktion für Profile bzw. Schläuche kann generell nicht gewährleistet werden und ist von Reklamationen ausgeschlossen.

Toleranzen

Aufträge ohne Toleranzangaben werden angelehnt an die entsprechenden DIN- und ISO-Normen gefertigt.

Wir sind nicht zertifiziert!


Sonderanfertigungen bestimmter Abmessungen oder Qualitäten setzen bestimmte Mindestmengen voraus und können evtl. auch über- oder unterschritten werden. Diese sind vollständig abzunehmen. Die Ringlängen werden bestmöglich durch den Lieferanten ausgewählt und sind von Reklamationen ausgeschlossen, wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Werden Farbangaben nicht detailliert im Auftrag aufgeführt gelten unsere, zum Bestellzeitpunkt vorliegenden, Standardfarben und können nicht beanstandet werden.

Werkzeugfertigung

Für Werkzeuge und Folgeeinrichtungen werden anteilig Werkzeugkosten berechnet. Die anteiligen Werkzeug- und Folgeeinrichtungskosten sichern dem Auftraggeber ein 5-jähriges Alleinnutzungsrecht zu, die angefertigten Werkzeuge und Folgeeinrichtungen bleiben jedoch Eigentum des Lieferanten. Nach Ablauf des Alleinnutzungsrechtes entscheidet der Lieferant, ob ein weiterer Gebrauch möglich ist oder eine Neuanfertigung notwendig ist. Der Lieferant verpflichtet sich zur sachgerechten Aufbewahrung dieser Werkzeuge und Folgeeinrichtungen. Eine Herausgabe des Werkzeuges oder einer Folgeeinrichtung ist ausgeschlossen.

Preise

Wir behalten uns vor, Preiserhöhungen seitens unserer Lieferanten auf bereits bestätige und angebotene Preise, sowie vorliegende Preislisten, anzurechnen bzw. umzulegen.

Rahmenverträge sind max. für 6 Monate abschließbar und müssen zum Ablauf des Kalenderjahres enden. Die Abnahme wird vom Kunden verbindlich innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zugesagt. Offene Restmengen werden ohne Vorankündigung zum Fristablauf ausgeliefert und berechnet. Ein Mindestbestellwert und die Berechnung von Rüst-, Einricht- und Farbwechselkosten kann veranschlagt werden.

Konfektionierung wird nach tatsächlichem Arbeitsaufwand von Mitarbeiterzahl, Stunden, Zusatzbearbeitung und/oder Sonderanfertigung berechnet. Die genauen Kosten ergeben bei Fertigung und können nicht vorab verbindlich beziffert werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese in voller Höhe zu begleichen.

Stand März 2018

AGB der WERKSTOFFTECHNIK Dr. Teichmann

Inh. Matthias Kunze e.K.

Jeschkenstr. 36

82538 Geretsried

Telefon:+49 (0)8171 - 510 81
Telefax:+49 (0)8171 - 811 43
E-Mail:info@vinnylan.de

HRA München 67461


USt.-IdNr. DE237629943

Wir akzeptieren keine Einkaufs- u. Lieferbedingungen von Auftraggebern, sofern diese nicht schriftlich vereinbart wurden.